Die Module GR1–4 vermitteln über verschiedene Lehrformate wie Stadtspaziergänge, Vorlesungen, Übungen und Projektarbeiten ein sozialräumliches, ökonomisches, baurechtliches und prozessuales Grundwissen.
Die Studierenden werden für ihre gebaute bzw. soziale Umgebung sensibilisiert und entwickeln so ein Verständnis für die gesellschaftliche Bedeutung der Architektur. Sie lernen, die entsprechenden Methoden und Theorien im Feld der Architektur anzuwenden. Dadurch reflektieren sie ihr eigenes professionelles Wirken und können gesellschaftliche Kontextbedingungen der Architektur in ihre gestalterische Arbeit miteinbeziehen.
Durch das erlebte und bewusste Sehen sind sie in der Lage, verschiedenen Phänomene zu erkennen und miteinander einander in Beziehung zu setzen. Sie eignen sich dadurch eine eigene Sichtweise und Haltung an und können im Diskurs über diese sprechen. Sie verstehen Architektur als kollektiven, interdisziplinären Prozess, dessen Resultat wiederum die gesellschaftliche Wirklichkeit strukturiert.
Schwerpunkt GR4:
Einerseits vertiefen die Studierenden baurechtliche Fragestellungen, andererseits erarbeiten sie in Bezug auf das Semesterthema Vorschläge für die Freiraumgestaltung und raumplanerische Aspekte.
Diese Beschreibung ist rechtlich nicht verbindlich! Weitere Informationen finden Sie in der detaillierten Modulbeschreibung.