Der Kurs baut auf dem Pflichtmodul "Strafrecht Allgemeiner und Besonderer Teil" auf, in welchem Studierende in die Grundsätze der Strafbarkeit (insb. Vorsatz vs. Fahrlässigkeit; Versuch; Teilnahme und Strafanträge) eingeführt wurden.
In einem ersten Teil des Kurses erfolgt eine vertiefte Auseinandersetzung mit den wichtigsten Straftatbeständen des Wirtschaftsstrafrechts (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches; UWG; GwG). Die Studierenden können konkrete Sachverhalte einzelnen Straftatbeständen zuordnen und diese voneinander abgrenzen. Insbesondere können sie einschätzen, ob konkrete Vorfälle ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellen.
In einem zweiten Teil lernen die Studierenden die Grundlagen des formellen Strafrechts kennen. Insbesondere kennen sie den Aufbau der Strafverfolgungsbehörden, lernen, wie ein Strafverfahren aufgebaut ist, welche Parteien involviert sind und welche Rechte ihnen zustehen, was für Verfahrenshandlungen möglich sind, wie ein Strafverfahren durch Einstellung, Strafbefehl oder Urteil erledigt wird und welche Rechtsmittel zur Verfügung stehen.
Studierende können dadurch strafrechtlich relevantes Verhalten mit Hilfe von Rechtsnormen, Literatur und Judikatur selbständig einordnen und wissen, wie die Strafverfolgung abzulaufen hat.
Diese Beschreibung ist rechtlich nicht verbindlich! Weitere Informationen finden Sie in der detaillierten Modulbeschreibung.