Die Studierenden erlangen im Modul Praxiserfahrung praktische Kenntnisse in der juristischen Arbeitswelt.
Die nachzuweisende Praxiserfahrung beträgt mindestens drei Wochen in einem Beruf des Rechtswesens (praktische juristische Tätigkeit als Mitarbeiter, Paralegal, Sachbearbeiter etc. in Kanzleien, Gerichten, Behörden, Unternehmen, usw.). Die Studierenden verfassen einen Erfahrungsbericht und tauschen sich in der zweiten Semesterhälfte in kleineren Gruppen über die gemachten Erfahrungen aus. Im Sinne einer Selbstreflexion geht es auch darum, sich der im bisherigen Studium erworbenen juristischen Kompetenzen bewusst zu werden.
Alternativ zu der vorgenannten Praxistätigkeit in einem Beruf des Rechtswesens kann die Praxiserfahrung auch durch die Ausarbeitung eines umfassenden Legal Memorandums oder einer Semesterarbeit zu einem aktuellen Thema aus der Rechtspraxis erfolgen.
Die Einführung in das Modul erfolgt vor Beginn des fünften Semesters per Mail und in einer ersten Kontaktveranstaltung in den ersten Semesterwochen. Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, ein Praktikum in einem Beruf des Rechtswesens zu suchen und zu absolvieren.
Diese Beschreibung ist rechtlich nicht verbindlich! Weitere Informationen finden Sie in der detaillierten Modulbeschreibung.