Die Studierenden erlangen im Modul Praxiserfahrung theoretische und praktische Kenntnisse im Themenbereich der Cyber-Kriminalität und erhalten von verschiedenen Praktikern Einblick in deren Arbeit.
Das Wahlmodul stellt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die rechtlichen Grundlagen des Bereichs Cybercrime (insbesondere datenschutzrechtliche, straf- und strafprozessuale Vorschriften) vor und bespricht gleichzeitig Massnahmen zu Cybersicherheit. Neben den rechtlichen Grundlagen wird dabei durch verschiedene Experten aus dem Unternehmensbereich auf die konkrete Handhabung von Bedrohungslagen in der Praxis eingegangen.
Diese Beschreibung ist rechtlich nicht verbindlich! Weitere Informationen finden Sie in der detaillierten Modulbeschreibung.