Die Studierenden kennen die Grundlagen des Schweizerischen Zivilrechts. Sie kennen die gesetzlichen
Bestimmungen zu ausgewählten personenrechtlichen Themenbereichen. Sie können familien-; erbsowie
sachenrechtliche Bestimmungen auffinden, interpretieren und einzeln und in Kombination auf
konkrete Fallkonstellationen anwenden. Sie können güter- und erbrechtliche Probleme in einfacheren
Fällen mit Hilfe von Rechtsnormen, Literatur und Judikatur selbständig lösen. Zudem kennen die
Studierenden mögliche Regelungsinstrumente und können deren Rechtsfolgen einordnen. Die
Studierenden haben die methodische Kompetenz, um zivilrechtliche Begriffe und Normen zu analysieren
und anhand juristischer Fragestellungen praxisorientiert anzuwenden.
Kenntnisse der vorhergehenden Module wie Einführung ins Recht, juristisches Arbeiten sowie Vertragsund
Haftpflichtrecht
Workload[h]
Kontaktstudium: 56
Unbegleitetes Selbststudium: 124
Erlaubtes Gesetz: ZGB und OR (inkl. offizieller Übersetzungen). Erlaubt ist das genannte Gesetz als
amtlicher Erlass oder in Form von unkommentierten Erlasssammlungen (etwa TEXTO ZGB oder
Erlasssammlung gemäss Pflichtliteratur).
Erlaubte Aufbereitung:
Erlaubter Taschenrechner: Ein einfacher oder nicht programmierbarer Taschenrechner (z.B. Texas
Instruments TI-30 (eco RS)/TI-30X (IIS), Casio FX-82/FX-85/FX 86/FX 87, SHARP EL-501/EL-520/EL
531)
Zum Pflichtstoff zählen auch alle Inhalte der Lehrveranstaltungen, inkl. abgegebenes Material auf
Moodle. Nur nicht Prüfungsrelevantes wird besonders gekennzeichnet.
Sachkompetenzen
Die Studierenden...
Selbstkompetenzen
Die Teilnehmenden können:
Sozialkompetenzen
Die Teilnehmenden können:
Themen-/Lernblock I und II: Kickoff und Grundlagen ZGB
Themen-/Lernblock III bis V: Familienrecht
Themen-/Lernblock VI bis VIII: Erbrecht
Themen-/Lernblock IX und X: Sachenrecht
Themen-/Lernblock XI bis XIII: Verknüpfung / Praxisinput
Themen-/Lernblock XIV und XX: Repetitionsveranstaltungen sowie Fragerunde
Lehrgespräch, Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit, Selbststudium
Pflichtliteratur:
Weiterführende Literatur: