Die Studierenden erlangen im Modul Praxiserfahrung praktische Kenntnisse in der juristischen Arbeitswelt.
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Kontaktstudium: 28
Begleitetes Selbststudium: 62
Zusätzlich zum Nachweis der geforderten Praxistätigkeit in einem Beruf des Rechtswesens ist ein Erfahrungsbericht im Umfang von 5-10 Seiten zu verfassen.
Verfassen die Studierenden alternativ zur Praxistätigkeit ein Legal Memorandum oder eine Seminararbeit zu einem aktuellen Praxisthema, so hat dies schriftliche Arbeit 25-30 Seiten aufzuweisen.
In diesem Modul werden keine Noten vergeben. Es wird der Modus «bestanden/nicht bestanden» angewandt. Neben der geforderten schriftlichen Arbeit ist die aktive Teilnahme anlässlich des Erfahrungsaustauschs zwingend, um das Modul erfolgreich zu bestehen.
Sachkompetenzen
Die Teilnehmenden können:
Selbstkompetenzen
Die Teilnehmenden können:
Sozialkompetenzen
Die Teilnehmenden können:
Die nachzuweisende Praxiserfahrung beträgt mindestens drei Wochen in einem Beruf des Rechtswesens (praktische juristische Tätigkeit als Mitarbeiter, Paralegal, Sachbearbeiter etc. in Kanzleien, Gerichten, Behörden, Unternehmen, usw.). Die Studierenden verfassen einen Erfahrungsbericht und tauschen sich in der zweiten Semesterhälfte in kleineren Gruppen über die gemachten Erfahrungen aus. Im Sinne einer Selbstreflexion geht es auch darum, sich der im bisherigen Studium erworbenen juristischen Kompetenzen bewusst zu werden.
Alternativ zu der vorgenannten Praxistätigkeit in einem Beruf des Rechtswesens kann die Praxiserfahrung auch durch die Ausarbeitung eines umfassenden Legal Memorandums oder einer Semesterarbeit zu einem aktuellen Thema aus der Rechtspraxis erfolgen.
Die Einführung in das Modul erfolgt vor Beginn des fünften Semesters per Mail und in einer ersten Kontaktveranstaltung in den ersten Semesterwochen. Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, ein Praktikum in einem Beruf des Rechtswesens zu suchen und zu absolvieren.
Lehrgespräch, Einzelarbeit.
Keine spezifischen Lehrmittel/-materialien.