OST-Studierende können komplexe Fragestellungen des Gesellschafts- und Steuerrechts unter
Einbezug der relevanten Gesetzestexte lösen und strukturieren. Sie sind fähig, aus verschiedenen
Perspektiven die Lösungen zu erarbeiten und die juristischen Konsequenzen zu benennen.
Die Grundkenntnisse im Rechnungswesen und im Gesellschafts- und Steuerrecht aus den ersten drei
Semestern werden vorausgesetzt.
Workload[h]
Kontaktstudium: 28
Unbegleitetes Selbststudium: 62
Zugelassene Hilfsmittel: Die Modulschlussprüfung ist eine Open Book-Prüfung: Die Wahl der Hilfsmittel
(keine elektronischen Geräte) steht dem Studierenden frei.
Die Modulprüfung wird zu 100% gewichtet. In der Modulprüfung wird Gesellschafts- und Steuerrecht mit
je 50% gewichtet.
Sachkompetenzen
Die Teilnehmenden können:
Selbstkompetenzen
Die Teilnehmenden können:
Sozialkompetenzen
Die Teilnehmenden können:
Themen-/Lernblock I: Unternehmenssteuerrecht (Semesterwochen 1-3)
Themen-/Lernblock II: Internationales und interkantonales Steuerrecht (Semesterwoche 4-7)
Themen-/Lernblock III: Personenunternehmen (Semesterwoche 8)
Themen-/Lernblock IV: Umstrukturierungen (Semesterwochen 9-11)
Themen-/Lernblock V: Sanierung (Semesterwochen 12-13)
Themen-/Lernblock VI: Unternehmensnachfolge (Semesterwoche 14)
Lehrgespräch, Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit, Selbststudium
Pflichtliteratur:
Im Steuerrecht wird die oben dargestellte Pflichtliteratur geführt. Es wird mit Lernvideos und Selbststudiumsaufgaben
mit Musterlösungen gearbeitet (auf Moodle).