Die Studierenden erlangen im Modul Praxiserfahrung theoretische und praktische Kenntnisse im Themenbereich der Cyber-Kriminalität und erhalten von verschiedenen Praktikern Einblick in deren Arbeit.
keine
Workload[h]
Kontaktstudium: 28
Begleitetes Selbststudium: 62
Die Prüfungsleistung der Studierenden besteht im Erstellen einer Seminararbeit zu einem Praxisthema aus Themenbereich der Veranstaltung.
Sachkompetenzen
Die Teilnehmenden können:
Selbstkompetenzen
Die Teilnehmenden können:
Sozialkompetenzen
Die Teilnehmenden können:
Das Wahlmodul stellt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die rechtlichen Grundlagen des Bereichs Cybercrime (insbesondere datenschutzrechtliche, straf- und strafprozessuale Vorschriften) vor und bespricht gleichzeitig Massnahmen zu Cybersicherheit. Neben den rechtlichen Grundlagen wird dabei durch verschiedene Experten aus dem Unternehmensbereich auf die konkrete Handhabung von Bedrohungslagen in der Praxis eingegangen.
Lehrgespräch, Einzelarbeit
Werden zur jeweiligen Thematik separat mitgeteilt.