Die Studierenden sind in der Lage, eine konkrete, wirtschaftsrechtliche bzw. juristische Aufgabenstel-lung in einer vorgegebenen Zeit selbstständig zu bearbeiten und eine den wissenschaftlichen Kriterien genügende Einzelarbeit zu verfassen. Dabei werden juristische Standards an die inhaltliche, methodi-sche und formale Ausarbeitung angelegt.
Der Besuch der folgenden Module ist vorausgesetzt: Juristisches Arbeiten und Schreiben 1 (JUA1) sowie Juristisches Arbeiten und Schreiben 2 (JUA2).
Zudem wird empfohlen, die Bachelorarbeit erst zu verfassen, nachdem alle Module, die nach der Mo-dultafel für die Vorsemester vorgesehen sind, besucht wurden.
Zur BATH MARE ist zugelassen, wer:
Workload[h]
Begleitetes Selbststudium: 360
Dozenten:
Die Bachelorarbeit wird in der Regel von einer Person des Lehrkörpers (Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Lehrbeauftragte) oder des Mittelbaus (wissenschaftliche Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter) der Hochschule abgenommen.
In Ausnahmefällen kann die Studiengangsleitung das Referat einer nicht angestellten Fachperson über-tragen, wenn das Korreferat bei einer Professorin bzw. einem Professor oder einer Dozentin bzw. einem Dozenten der Hochschule verbleibt.
Bearbeitungssprache:
Die Bachelorarbeit ist grundsätzlich auf Deutsch zu verfassen. Mit Einwilligung der Betreuungspersonen kann die Arbeit ausnahmsweise auf Englisch verfasst werden. Andere Sprachen sind nicht möglich.
Sachkompetenzen (Fach- und Methodenkompetenzen)
Die Teilnehmenden können:
Selbstkompetenzen
Die Teilnehmenden können:
Sozialkompetenzen
Die Teilnehmenden können:
Arbeitsschritt I: Eigenständiges Erstellen der Disposition
Arbeitsschritt II: Eigenständiges Ausarbeiten und Erstellen der Bachelorarbeit
Arbeitsschritt III: Halten der Disputation (Fachgespräch)
Selbständiges Verfassen einer Einzelarbeit (BATH); Beratung durch den Hauptbetreuer bzw. die Haupt-betreuerin während der Phasen «Disposition» und «Bachelorarbeit verfassen».
Pflichtliteratur