Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Arbeit soll den Nachweis erbringen, dass der Absolvent fähig ist, ein Problem selbstständig unter Anwendung ingenieurmässiger Methoden zu lösen.
Zulassungsbedingungen:
64 ECTS-Punkte aus der Kategorie Elektrotechnik Grundlagen und
30 ECTS-Punkte aus der Kategorie Mathematik erreicht
Bewertung der Arbeit vor Ort (z.B. Laborbericht), des Abschlussberichtes und ggf. der mündlichen Präsentation.
Die Studienarbeit wird in der Regel einem 2er Team übertragen und von einem Dozenten betreut. Sie umfasst einen Arbeitsaufwand von mindestens 240 Arbeitsstunden.
Das Thema der Arbeit kann von einer externen Firma, vom Dozenten oder von den Studenten vorgeschlagen werden und steht in Zusammenhang mit einem oder mehreren Profilierungsmodulen, welche die Studentinnen und Studenten belegen. Die definitive Aufgabenstellung obliegt dem betreuenden Dozenten.
Entsprechend dem Lernziel sollte die Studienarbeit über einen konzeptionellen, einen theoretischen und einen praktischen Anteil verfügen und folgende Teilaufgaben umfassen:
• Einarbeitung in eine neue Aufgabenstellung
• Planung des Projektes
• Analyse der Anforderungen (Spezifikation, Pflichtenheft)
• Entwurf und Realisierung der Lösung (inkl. Bewertung des Standes der Technik)
• Test der Lösung
• Bewertung und Ausblick.