• Fähigkeit zum Entwerfen und Gestalten von Bauteilen des Stahlbaus und Holzbaus sowie deren Verbindungen
• Kompetenz in der Wahl der zutreffenden Berechnungsannahmen und der geeigneten statischen Modelle
• Kenntnis der einschlägigen Normen und Fähigkeit zur Interpretation der einschlägigen Vorschriften
Stahlbau 2 = 50%, Holzbau = 50%
• Fähigkeit zum Entwerfen und Gestalten von Bauteilen des Stahlbaus unter Berücksichtigung der Stabilitätsprobleme und der statischen, konstruktiven und ausführungstechnischen Anforderungen an die Verbindungen
• Schrauben und Schweissen
• Entwurf und Bemessung von Verbindungen
• Krafteinleitungen
• zentrisches Knicken
• Nachweis der Gebrauchstauglichkeit