Studierende kennen die wichtigsten Grundlagen des Schweizerischen Straf- und Strafprozessrechts. Aufbauend auf den allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches, wo Studierende in die Grundsätze der Strafbarkeit (insb. Vorsatz vs. Fahrlässigkeit; Versuch; Teilnahme und Strafanträge) eingeführt werden, erfolgt eine Auseinandersetzung mit den wichtigsten Straftatbeständen des Wirtschaftsstrafrechts (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches; UWG; GwG). Die Studierenden können konkrete Sachverhalte einzelnen Straftatbeständen zuordnen und diese voneinander abgrenzen. Insbesondere können sie einschätzen, ob konkrete Vorfälle ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellen. Im Strafprozessrecht lernen sie die Grundlagen des formellen Strafrechts kennen. Insbesondere kennen sie den Aufbau der Strafverfolgungsbehörden, lernen, wie ein Strafverfahren aufgebaut ist, welche Parteien involviert sind und welche Rechte ihnen zustehen, was für Verfahrenshandlungen möglich sind, wie ein Strafverfahren durch Einstellung, Strafbefehl oder Urteil erledigt wird und welche Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Studierende können dadurch strafrechtlich relevantes Verhalten mit Hilfe von Rechtsnormen, Literatur und Judikatur selbständig einordnen und wissen, wie die Strafverfolgung abzulaufen hat.
Es sind keine Vorkenntnisse nötig.
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Kontaktstudium: 56
Begleitetes Selbststudium: 48
Unbegleitetes Selbststudium: 76
Die schriftliche Prüfung wird mit 90 Punkte bewertet.
Die Schriftliche Modulprüfung fliesst zu 80% in die Gesamtnote ein, die Gruppenpräsentation zu 20%.
Zugelassene Hilfsmittel für die schriftliche Prüfung
Erlaubte Gesetze: StGB, StPO, UWG, GwG (inkl. offizieller Übersetzungen bzw. inoffizieller Übersetzungen des UWG). Erlaubt sind die genannten Gesetze als Ausdrucke der PDF-Versionen von Fedlex (Publikationsplattform des Bundesrechts; www.fedlex.admin.ch) oder in Form von unkommentierten Erlasssammlungen (etwa TEXTO StGB/StPO gem. Pflichtliteratur).
Erlaubte Aufbereitung:
Zugelassene Hilfsmittel für die Gruppenpräsentation
Die Wahl der Hilfsmittel steht den Studenten frei. Die Präsentation muss jedoch persönlich abgehalten werden.
Bewertung der Gruppenpräsentation
Sämtliche Mitglieder der Gruppe erhalten grundsätzlich die gleiche Note, Abweichungen sind in begrün-deten Fällen möglich. Bewertet werden die Darstellung der Straftatbestände, die Eigenleistung der Gruppe und die gewählten Präsentationsmethoden.
Sachkompetenzen
Die Teilnehmenden können:
Selbstkompetenzen
Die Teilnehmenden können:
Sozialkompetenzen
Die Teilnehmenden können:
Lehrgespräch, Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit und -präsentation, Selbststudium.
Pflichtliteratur:
Weiterführende Literatur:
Durchführung gemäss Stundenplan