• Fähigkeit zum Entwerfen und Gestalten von Bauteilen des Stahlbaus und Holzbaus sowie deren Verbindungen
• Kompetenz in der Wahl der zutreffenden Berechnungsannahmen und der geeigneten statischen Modelle
• Kenntnis der einschlägigen Normen und Fähigkeit zur Interpretation der einschlägigen Vorschriften
Stahlbau 2 = 50%, Holzbau 2 = 50%
• Fähigkeit zum Entwerfen und Gestalten von Bauteilen des Stahlbaus unter Berücksichtigung der Stabilitätsprobleme und der statischen, konstruktiven und ausführungstechnischen Anforderungen an die Verbindungen
• Schrauben und Schweissen
• Entwurf und Bemessung von Verbindungen
• Krafteinleitungen
• zentrisches Knicken
• Nachweis der Gebrauchstauglichkeit
Durchführung gemäss Stundenplan
• Fähigkeit zum Entwerfen und Gestalten von Bauteilen des Holzbaus unter Berücksichtigung der Stabilitätsprobleme und der statischen, konstruktiven und ausführungstechnischen Anforderungen an die Verbindungen
• Verbindungstechnik im Holzbau
• Bemessung von gekrümmten Bauteilen aus Brettschichtholz
• Knicken
• Druck mit Biegung
• Nachweis der Gebrauchstauglichkeit
Durchführung gemäss Stundenplan